Das Grundgesetz folgert aus dem Primat der Menschenwürde (Art. 1) die Forderung, alle staatliche Politik müsse dem „Wohl des deutschen Volkes“ dienen, seinen „Nutzen mehren“ und „Schaden von ihm wenden“ (Art. 65). Der Begriff Volk bedeutet hier die Ethnie „Deutsches Volk“.
“Rechtsextreme” Richtersprüche des Bundesverfassungsgerichtes
Das BVerfG hat 1987 das Grundgesetz interpretiert: „Aus dem Wahrungsgebot des Grundgesetzes folgt die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolks zu erhalten“. Damals war die absurde These noch nicht erfunden, die Väter des Grundgesetzes hätten 1948/49 jeden als „zu Deutschland gehörig“ gezählt, der gerade hier herumlief. Das Grundgesetz setzt die Existenz des deutschen Staatsvolks, der Ethnie „deutsches Volk“, als gegeben voraus.
Den Autoren des Grundgesetzes stand das RuStag von 1913 vor Augen, dessen Legitimität und Verfassungskonformität damals von niemandem bezweifelt wurde. Anspruch auf Staatsbürgerschaft haben Menschen „deutscher Volkszugehörigkeit“ (GG, Art. 116).
Zum Grundlagenvertrag urteilte das BVerfGer: „Wenn heute von der ‚deutschen Nation‘ gesprochen wird […] so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn darunter ein Synonym für das ‚deutsche Staatsvolk‘ verstanden wird“ (BVerfG, Urt. v. 31. Juli 1973, 2 BvF 1/73, E 36, 1 [17] – Grundlagenvertrag).
Auch der Doyen der deutschen Staatsrechtslehre, Ernst-Wolfgang Böckenförde, langjähriger Verfassungsrichter, setzt in seinem Standardwerk („Handbuch des Staatsrechts“) das Volk als „vorrechtliche Gemeinsamkeit“ voraus. Diese begründe die „relative Homogenität, die die demokratische Staatsorganisation erst ermögliche“.
Nationalstaat oder “Universalität”?
In der BRD wird der Begriff „Volk“ delegitimiert, auch eine deutsche Kultur können selbst Behördenvertreter nicht erkennen. Nun ist diese geistfeindliche Haltung zwar auch in anderen Ländern des „Westens“ in gewissen Kreisen Mode. Aber weltweit und auch in Europa gilt die Einheit von Nation und Staat als Normalfall politischer Organisation. Im typischen Fall beruhen Nation und Staat auf dem Fundament eines Volkes, einer (Böckenförde) vorpolitischen Einheit, die durch gemeinsame Herkunft, gemeinsames Wohngebiet, gemeinsame Sprache und Kultur bestimmt ist.
Wie erklärt sich die realitätsferne Delegitimierung?
Sie wird einmal vorgetragen von politischen Akteuren, „Philanthropen“ und NRO’s unter interessensgeleitetem Einsatz sehr hoher Geldmittel. Es besteht offenbar ein geopolitisches Interesse der Geldgeber an der Schaffung eines aller Bindungen Entfremdeten, an der Aufhebung aller natürlichen Bindungen wie Mann-Frau-Beziehung, Familie, Kultur, Volk, Heimat, Religion. Der fundamentale Unterschied, den der Rechtsstaat zwischen Bürgern und Nicht-Bürgern macht, soll aufgelöst werden. Der arglos Redliche erhofft vom Aufgeben des Nationalstaates den Aufgang in ein individualistisches Freiheitsparadies, findet sich aber in einer von multitribalen Warlords beherrschten Kampfzone wieder, die in der transhumanistischen Raub-Despotie der geopolitisch Interessierten endet.
Perfide Buntland-Propheten à la Habermas
Die Theoretiker dieser Entwurzelung (etwa Habermas) betrachten den Erhalt der Nation und des Nationalstaates als „inhuman“, barbarisch; er widerspreche westlich-(neo-)liberalen, demokratischen Grundsätzen, den universalistischen Menschenrechten. Habermas verkennt, dass die im 18. Jahrhundert entwickelten Hypothesen über die Geltung der Menschenrechte gerade auf Aufklärung und Humanismus basieren, auf der Erkenntnis des Humanismus, daß der Mensch als das „Maß aller Dinge“ ein geistiges Wesen ist. Wenn man von der Notwendigkeit globaler Regelungen, des Universalismus, überzeugt ist, bleibt nur das identitätswahrende Konzept der Nation und für die politische Ordnung der Nationalstaat.
Die Universalität ergibt sich als Gemeinschaft kulturbestimmter Völker als Bausteine der Menschheitskultur, die einander in ihrer Unterschiedlichkeit Respekt erweisen und wertschätzen (Ethnopluralismus).
Deutschland den Deutschen: Ethnopluralismus jetzt!
Konflikte zwischen den Völkern beruhen nicht auf der Unterschiedlichkeit ihrer Kulturen, sondern auf den Macht-Konzepten der globalen Mächte. Beispielsweise stand am Beginn des Ukrainekonfliktes ein Zerstörungs- und Vernichtungskrieg der vom „Westen“ gesteuerten Zentralregierung gegen die eigenen Bürger im Osten des Landes. Niemand erklärt sich aber den Bürgerkrieg dadurch, das Idiom der Ukrainer im Osten des Landes sei für die Bewohner des Westens so absolut unerträglich geworden, dass nur noch das Totschießen eine Lösung versprochen hätte. Dennoch tobte der Bürgerkrieg und die Regierung verfügte die Vernichtung der Hälfte der Bibliotheksbestände des Landes, weil sie doch im falschen Idiom verfaßt waren.