
Es gibt sie noch: Die an das Grundgesetz glauben
Es gibt ehrliche Verteidiger der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie kämpfen gegen einen Feind aus der Vergangenheit, den es so nie gegeben hat.
Einer dieser ehrlichen Verteidiger der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Hans-Georg Maaßen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, der entlassen wurde, man muß sagen, der in Ungnade fiel, weil er sich weigerte, wahrheitswidrige Aussagen über angebliche Hetzjagden durch Rechtsextreme in Chemnitz amtlich zu bestätigen.
Er verbreitete kürzlich ein Zitat aus dem Werk des israelischen Geschichtsschreibers Jacob Talmon „Die Geschichte der totalitären Demokratie“:
„Von uns aus gesehen … erscheint in der Tat die Geschichte der letzten hundertfünfzig Jahre als die systematische Vorbereitung auf den schroffen Zusammenprall zwischen empirischer und liberaler Demokratie einerseits und totalitärer messianischer Demokratie andererseits – und das ist die Weltkrise von heute. … Die Lehre der totalitären Demokratie basiert auf der Annahme einer alleinigen und ausschließlichen Wahrheit in der Politik. Man kann sie politischen Messianismus nennen in dem Sinne, daß sie eine vorausbestimmte harmonische und vollkommene Ordnung der Dinge postuliert, zu der die Menschen unwiderstehlich getrieben und zwangsläufig gelangen werden. Sie erkennt im Grunde als einzige Daseinsebene die politische an, und sie erweitert den Umfang des Politischen derart, daß damit das ganze menschliche Dasein umfaßt wird. Alles menschliche Denken und Handeln wird für sie durch seinen sozialen Aspekt gekennzeichnet und deswegen dem politischen Wirkungsbereich zugerechnet.“
Vom demokratischen Totalitarismus in Buntland
Dieses Zitat umfaßt die gesamte Phantasiewelt, in der die konservativen Verteidiger der FDGO sich befinden: den antitotalitären Grundkonsens. Die Idee, der Bundesrepublik einen antitotalitären Grundkonsens unterzuschieben, ist, wie könnte es anders sein, reaktionär. Sie war eine Reaktion auf den antifaschistischen Grundkonsens, der tatsächlich, höchstrichterlich bestätigt, in der Bundesrepublik herrscht. Diesem Antifaschismus, der ja immer nur den Konservativen, nie den Sozialdemokraten oder Grünen dem Verdacht aussetzt, gegen ihn zu verstoßen, und der deshalb der Bundesrepublik ihre Schlagseite nach links gibt, wollte er einen Antitotalitarismus entgegensetzen: gegen die Extremisten von links und rechts!
Als intellektuelle Grundlage wurden dann die Totalitarismustheoretiker der Mitte des 20. Jahrhunderts herangezogen: Karl Popper, Hannah Arendt oder eben auch Jakob Talmon. Diese versuchten, Nationalsozialismus und Bolschewismus als eine gemeinsame Staatsform zusammenzufassen, der sie, in Anlehnung an einen verselbständigten Ausspruch Mussolinis, den Namen Totalitarismus gaben.
Diese Zusammenfassung zweier der liberalen Demokratie fremden Staatsformen entsprach einem seelischen Bedürfnis. Es gibt nicht nur Monotheismus. Es gibt auch Monodiabolismus. Nahezu alle Geschichten, die die Menschen sich erzählen, haben EINEN großen Antagonisten. Auch Atheisten tun sich schwer mit einem Narrativ, das mehr als einen großen Bösewicht kennt. Saruman mag eigene Pläne und Ziele haben, aber er ist am Ende ein von Sauron verführter Zauberer. Als tatsächlich eigenständiger Akteur würde er die Grundstruktur des Herrn der Ringe über den Haufen werfen. Mehrere Akteure verkomplizieren die Erzählung und sind schwierig im Kopf zu behalten. Eine gute Geschichte hat immer einen Kernkonflikt. Darin unterscheiden sich Erzählungen grundsätzlich von der Wirklichkeit, die sich niemals so reduzieren läßt, was übrigens den Historiker, so er eben auch ein Geschichtenerzähler ist und sein muß, vor erhebliche Probleme stellt.
Politische Mythen und Gegenmythen
Als in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in der, neben einer Unzahl kleinerer Akteure, die alle ihre eigenen Motive und Bestrebungen hatten, Demokratie, Kommunismus und Nationalsozialismus aufeinandertrafen, da war jede dieser Strömungen um ihres Selbstbildes willen bestrebt, die anderen beiden zu einer Einheit zusammenzufassen. Die Methode war jedesmal dieselbe: Man suchte Gemeinsamkeiten, die die beiden anderen Systeme miteinander, aber nicht mit dem eigenen hatten. So stellten Kommunisten fest, daß in den anderen Systemen die Produktion nicht zentral geregelt wurde, sondern weitgehend den Kräften des Marktes unterlag. Folglich waren alle anderen Systeme zusammengenommen der Kapitalismus. Nationalsozialisten stellten fest, daß andere Systeme Juden in mächtigen und einflußreichen Positionen duldeten, und faßten ihre Gegner als jüdisch dominierte Staaten zusammen. Demokraten schließlich stellten fest, daß andere Systeme eine Einheitspartei hatten, und sie nannten diese Systeme totalitär.
Wer genau hinsieht, wird feststellen, daß all diese Beschreibungen der anderen eigentlich negative Selbstbeschreibungen sind. Man stellte immer das Fehlen einer Besonderheit des eigenen Systems, der Planwirtschaft, der Judenfeindschaft oder des Mehrparteiensystems bei den anderen fest.
Worte, die starke Assoziationen hervorrufen, entfalten aber oft allein durch ihre Poetik eine Wirkung im Denken, die weit über den eigentlichen Inhalt hinausgeht. Das Wort „totalitär“ erzeugt das vage Schreckbild alles umschlingender Kontrolle. Das ist eine Angstvorstellung, keine Beschreibung eines politischen Systems. Da aber jedes gesellschaftliche oder politische System alle Aspekte des Lebens in irgendeiner Weise beeinflußt, kann jeder, der mit der Art dieser Beeinflussung nicht einverstanden ist, jedes beliebige System als „totalitär“ bezeichnen. Das führt heutzutage dazu, daß jeder der Totalitarist des anderen ist. Für den Grünen ist der AfDler totalitär, weil dieser die Grenzen schließen will. Umgekehrt empfindet der AfDler Dieselverbote und die Abschaffung des Bargeldes als totalitäre Eingriffe in die individuelle Freiheit. Kann der Totalitarismusvorwurf prinzipiell von jedem gegen jeden verwendet werden, so benachteiligt seine Unbestimmtheit in der Bundesrepublik strukturell die Konservativen. Aus einem so unklaren Begriff läßt sich nun einmal keine klare Feindbestimmung ableiten. Damit kann die wehrhafte Demokratie, als die sich die Bundesrepublik von Anfang an verstand, auch schlecht „die Totalitaristen“ zu den Feinden erklären, denen gegenüber dann die poppersche Intoleranz gegenüber den Intoleranten zu üben sei. Daran scheitert seit Jahrzehnten zuverlässig jeder Versuch des bundesdeutschen Konservatismus, die Linke auf einen antitotalitären Grundkonsens zu verpflichten, anstatt auf einen antifaschistischen. Die von der Linken zu Faschisten erklärten sehen sich zwar in den seltensten Fällen selbst so, doch der Begriff Faschismus vermittelt ein Bild, das klar genug ist, daß tausende Richter, Staatsanwälte, Verfassungsschützer und ihre Helfer aus der Zivilgesellschaft wissen, wer der Feind ist. Auch dann, wenn sie es nicht definieren könnten. Der Faschist ist irgendwie gegen Gleichheit und nationalistisch. Das reicht zur Feindidentifikation.
Von der wehrhaften Demokratie zur totalitären
Antifaschismus gibt vor, gegen wen sich die schmittsche Ausnahme zu richten hat. Für wen der allgemeine Rechtsschutz nur noch bedingt zu gelten habe, weil er Staats- und Systemfeind ist. Im berühmte Wunsiedelbeschluß zum Verbot einer Gedenkveranstaltung für Rudolf Heß vom 4. November 2009 erklärt das Bundesverfassungsgericht:
„§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.“
Also weil der Nationalsozialismus der Feind der Bundesrepublik ist, gilt der Grunderechtsschutz für Nationalsozialisten nur eingeschränkt und das immanent, also ohne daß es überhaupt einer schriftlichen Norm im Grundgesetz dafür bedarf.
Zu einer solchen Feindbestimmung eignet sich der Totalitarismusbegriff nicht. Selbst für eine willkürliche Feinderklärung ist er zu unpräzise. Er erzeugt gewisse allgemeine Assoziationen: Gefangenenlager, Inlandsgeheimdienste, Menschen, die einfach verschwinden. Aber keiner der von der wehrhaften Demokratie Verfolgten handelt in diesem Sinne totalitär, und zwar allein deshalb schon nicht, weil er nicht an der Macht ist. Alles, über dessen Bezeichnung als totalitär ein gewisser Konsens erzielt werden könnte, sind Staatshandlungen. Aber wie hätte der Totalitarist auszusehen, der noch nicht an der Macht ist und dessen Anfängen man wehren müßte? Ist ein Punker mit einem Kommunistenstern an der Jacke ein Totalitarist? Oder ein Burschenschafter mit Schmiß? Ist jemand, der 100 % Erbschaftssteuer fordert ein Kommunist und folglich totalitär? Oder jemand, der vegane Ernährung vorschreiben will? Und was ist mit den Teilnehmern einer Gedenkveranstaltung für Rosa Luxemburg? Eine Feinderklärung muß schon Klarheit darüber schaffen, wer denn der Feind überhaupt sei. Vor allen Dingen, wenn dieser Feind dann auch noch gesamtgesellschaftlich bekämpft werden soll. Der Totalitarismusbegriff taugt dafür nicht.
Gehen wir zu Jacob Talmon zurück, so charakterisiert er die totalitären Demokratien durch ihren umfassenden Wahrheitsanspruch.
[Für den zweiten Teil abonnieren Sie bitte Fragen zur Zeit. Ein Vollabonnement kostet nur 7 Euro im Monat, und man braucht keine Kreditkarte mehr. Ich schreibe das nun hier extra hin weil mir immer wieder Leute kommen, die meinen, nur weil ich die Bezahlschranke nicht nach den ersten fünf Zeilen setze, sei der Text zu Ende. Wenn Sie von hier aus weiterlesen können, dann sind Sie bereits ein Vollabonnent und dürfen sich nicht angesprochen fühlen.]’…




