Björn Höcke wurde wegen der Verwendung einer SA-Losung in erster Instanz zu 100 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt und gilt damit als vorbestraft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ich halte dieses Urteil für mehr als fragwürdig, denn der Grundsatz: “Im Zweifel für den Angeklagten”, wurde nicht angewandt. Zum anderen gab es die strittige SA-Losung vor und nach dem Nationalsozialismus.

Beispiel: Im Jahr 1924 gründete die SPD das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, um dem Vorwurf, vaterlandslose Gesellen zu sein, entgegenzutreten.

Die Losung des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold lautete gemäß ihres Gründers Otto Hörsing und ich muss diese abwandeln, damit nicht ein durchgeknallter Staatsanwalt mich vor den Kadi zieht: “Nichts für uns, Alice für Deutschland”.