Sachsens AfD – Sperrminorität ade?

Mehr als ärgerlich war am ansonsten äußerst erfolgreichen Wahlsonntag des 1. September, dass die AfD mit 30,6 % knapp hinter den angeblichen Christdemokraten mit 31,9 % ins Ziel kam.

Noch ärgerlicher, dass die Alternative für Deutschland die Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Landtagsmandate mit 40 von 120 ganz knapp verpasst hat.

Nach Angaben des Landeswahlleiters kam es bei dem vorläufigen amtlichen Ergebnis zur Mitteilung eines falschen Ergebnisses der Sitzzuteilung. Wegen eines Softwarefehlers soll CDU und AfD jeweils einen Sitz zu viel erhalten haben.

Wendet man das Auszählverfahren Sainte-Lague richtig an, so soll es bei 40 Sitzen für die AfD bleiben.

Man kann dies glauben oder es besser ganz genau prüfen wie überhaupt die gesamte Stimmen-Auszählung.

Unabhängig davon muss man ganz kritisch festhalten: die Freien Sachsen haben mit 2,1 % ein beachtliches Stimmenergebnis erzielt, ohne ihr Antreten wäre aber wohl Platz eins für Sachsens AfD drin gewesen. Vielleicht ist es sinnvoll für die freien Sachsen, künftig nur noch auf kommunaler Ebene anzutreten.

Triumph für Thüringens AfD

Noch erfreulicher war bekanntlich das Abschneiden der AfD in Thüringen. Mit 32,8 % wurde die AfD dem klar stärkste Partei und lag mehr als neun Prozentpunkte vor den angeblichen Christdemokraten.

Hier ist die Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Landtagsmandate unumstritten gegeben.

Aber als einer der nun mehr als 30 Jahre Erfahrung im Politikbetrieb hat, muss ich die Optimisten warnen: noch nie gab es bei einer großen rechten Fraktion keine Austritte und Übertritte. Vielleicht wird der eine oder andere aufgrund des dauernden Gehetzes gegen die Alternative schwach, erkennt plötzlich, dass die AfD doch eine böse rechte Partei sei und kehrt vielleicht zurück in den Schoß der CDU, die ihm dann später sogar seinen Übertritt mit einem Amt als Staatssekretär versüßen könnte.

Die AfD und die “Regierungsschutz-” oder “Altparteienschutz”-Behörden

Noch dramatischer ist der Blick darauf, wie die angeblichen Verfassungsschutzbehörden, in Wahrheit eigentlich Grundgesetz- bzw. Regierungsschützer, ausgerechnet diese beiden erfolgreichsten Landesverbände der Alternative für Deutschland beurteilt.

Wie lautet doch der Tenor der beiden nicht mehr ernstzunehmenden Behörden? Gesichert rechtsextrem! Darüber kann jeder normale Mensch gewiss herzhaft lachen, es ist einem aber nicht zum Lachen zumute, wenn man sieht, welche mehr als fragwürdigen Gestalten diesen Behörden vorstehen, die Ausdruck eines pathologischen, ja paranoiden Selbstverständnisses der bunten Republik sind.

Mein Favorit der beiden Überflieger in diesen Behörden: der Chef der Thüringer Gedanken-Polizei.

‘Überflieger’: Thüringens VS-Präasident Stephan J. Kramer

Stephan J. Kramer fuhr einige Jahre für die bunte Wehr zur See und versuchte sich dann als Jurastudent. Dies hat selbst an drei verschiedenen Universitäten leider nicht geklappt. Und da es zunächst bei der CDU, später bei der FDP auch nicht so richtig funktionierte, ist er dann den angeblichen Sozialdemokraten beigetreten.

Daneben konvertierte der saubere Herr Kramer als Erwachsener zum Judentum und weil er akademisch gar nichts auf die Reihe bekam, machte er ein Pseudostudium als Sozialpädagoge und beschäftigte sich bei seiner Masterarbeit 2015 mit dem ach so wichtigen Thema der “Einwanderung äthiopischer Juden nach Israel”.

Da er ja so schön zum Judentum konvertierte, bekam der feine Herr Kramer auch dort ein tolles Plätzchen als Generalsekretär des Zentralrats der Juden.

Und weil sich unser Konvertitenjude  Stefan J. Kramer so schön über Antisemitismus auslassen konnte, schien er wie prädestiniert dafür, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes zu werden.

Was für eine tolle Besetzung: Einer der für die Bundeswehr ein paar Jahre zur See geschippert war, unfähig ist, ein Jurastudium abzuschließen, bei drei Parteien herummeanderte, dann schließlich als Konvertitenjude den Posten des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden begleitete und nicht einmal ansatzweise die vom Thüringer Verfassungsschutzsgesetz geforderte Befähigung zum Richteramt hat.

Soll man also das Urteil eines derart opportunistischen und fachlich nicht kompetenten Mannes wie Stephan J. Kramer in irgendeiner Weise ernst nehmen?

Bestimmt nicht! Aber mit seiner Inkompetenz kann er sich bestens bei den anderen Totalversagern des Ampelkabinetts einreihen!