Nach dem Grundgesetz ist Asyl nur für den vorgesehen, der als Einzelperson staatlich „politisch verfolgt“ ist und „nicht aus einem sicheren Drittstaat“ eindringt. Allerdings haben die BRD-Machthaber mittels eines einfachen Gesetzes (Asylgesetz) das Grundgesetz uminterpretiert.
Buntland-Überfremdungsagenda
Die Herrschenden in der BRD verfolgen die Agenda der unbegrenzten Landnahme ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Herkunftsländer („brain drain“), die Bedürfnisse der BRD-Wirtschaft, der Qualifikation der Fremden oder das „Wohl des deutschen Volkes (Grundgesetz, Art.56). Deshalb trachten sie danach, durch Ausweitung der Rechtsinstrumente und der Asylgründe immer neue Millionen einzuschleusen und durch den Steuerzahler alimentieren zu lassen. Dabei bedienen sie sich der Vorgaben der überstaatlichen Organisationen, anstatt die Interessen des deutschen Volkes und die Gesetze des trotz allem souveränen Staates BRD zu beachten.
Der Neo-Liberalismus will die Überfremdung
UNO, Europarat und EU folgen aber den Interessen des US-basierten NEO-Liberalismus. Dies ist keine liberale Denkrichtung, sondern die Formulierung der Interessen einer kleinen Clique von Ultramilliardären. Sie verfolgen den Kriegsplan der Auflösung aller natürlichen menschlichen Gemeinschaften (Paarbeziehung, Familie, Kultur, Volk) durch die Instrumente „Deregulierung, Privatisierung, Entbürokratisierung“. Dabei geht es um die Entmachtung und feindliche Übernahme des Staates und um „Dekonstruktion“ der Völker. Nicht nur Waren und Kapital, sondern auch die Menschen selbst sollen willkürlich über alle Grenzen hinweg verschoben werden können. Durch Förderung der Massenmigration kommen sie ihren Zielen näher.
Selbstmörderisches Individualrecht auf Asyl
Das Asylrecht in Art. 16 des Grundgesetzes wird derzeit (als deutscher Sonderweg) als Recht jedes Individuums der ganzen Welt gegenüber der BRD ausgelegt, das illegale Einreise ermögliche und auf dem Klageweg durch alle Instanzen durchgesetzt werden dürfe. Der Wortlaut gibt eine solche Interpretation nicht her. Durch eine Klarstellung im Gesetz könnte ihr der Boden entzogen werden. Dabei wäre auch zu präzisieren, daß Asyl nicht für Gruppenverfolgung (etwa „Kriegsflüchtlinge“ oder „alle Ukrainer“) gilt, sondern sich ausschließlich auf individuelle politische Verfolgung bezieht, und daß Asyl ein Schutz auf Zeit ist, der in engen Intervallen zu überprüfen ist. Ferner, daß Notsituationen wie Bürgerkrieg, Klimaänderung, Armut, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit keinen Asylgrund darstellen. Wenn einer den Paß „verloren“ hat, und kann nicht einmal Identität und Herkunft belegen, wie will er glaubhaft machen, er werde vom Staat politisch verfolgt?
Pervertierung des Asylrechts in der Praxis
In allen anderen Staaten, die ein Asylrecht überhaupt erwogen haben, ist dieses Recht lediglich ein Recht des Staates gegenüber anderen Staaten. Jeder, der die Grenze ohne gültige Einreisepapiere überschreitet, wird damit zum Straftäter, zum Illegalen. Davon ist aber überhaupt nicht mehr die Rede. Jedem Illegalen wird ein Formular vorgelegt, in dem er bloß ankreuzen soll, dass er neben Asyl (Art. 16) auch „Schutz als ‚Flüchtling‘ im Sinne der UNO-Bestimmungen“ fordert. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des BVerfG stellt klar, daß Zurückweisungen an der Grenze nicht nur rechtlich zulässig, sondern sogar eindeutig geboten sind! Er verweist auf § 18 des Asylgesetzes, der solche Zurückweisungen ausdrücklich erlaubt und vorsieht. Die derzeitige Praxis, wonach Asylbewerbern pauschal die Einreise gewährt wird, widerspreche laut Papier dem eigentlichen Zweck des Asylrechts und sei rechtswidrig. Die staatliche Souveränität der BRD stehe über dem europäischen Recht, eine Reform des europäischen Rechts sei zudem überfällig. Migration ist in toto illegal, Remigration ist eine Wiederherstellung des Rechtsfriedens.
Nur rechte Parteien vertreten das Konzept der Remigration
Die AfD vertritt das Programm der Remigration und die anderen Rechtsparteien („Heimat“, „Der III. Weg“ und “Die Rechte”) haben ebenfalls effektive Vorschläge dazu gemacht. Mittlerweile haben auch Union, SPD und FDP sich zu Erklärungen durchgerungen, die Migration eingrenzen zu wollen und die Remigration voranzutreiben. Bei der jahrzehntelangen Untätigkeit und migrationsfördernder Programme ist den früheren Volksparteien aber kein Wort zu glauben!
Unübersichtliche internationale Regelungen
Es gibt einen ganzen Dschungel von Rechtsvorschriften überstaatlicher Organisationen über Flüchtlinge. Diese überstaatlichen Regeln haben gemeinsam, dass sie die Migration, und die Zerstörung der Nationalstaaten stark fördern. Und die Regierenden bevorzugen diese permissiven Regeln, anstatt die Souveränität der BRD aufrechtzuerhalten und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen.
Die „Genfer Flüchtlingskonvention“ wurde 1954 von der UNO erlassen. Sie wurde seither durch viele Zusätze zweckentfremdet. Sie stellt das wesentlichste Hindernis des Verbots dar, Flüchtlinge abzuweisen oder zurückzuschicken, auch nicht in sichere Drittstaaten. Dieses Abkommen ist aber ein Vertrag wie jeder andere. Man kann ihn entweder ignorieren, wie Polen, Ungarn und Griechenland es tun. Man kann ihn auch (Vertragstext) durch eine „Mitteilung an den Generalsekretär jederzeit kündigen“.
Eine wesentliche Hürde stellt auch die „Europäische Menschenrechtskonvention“ (EMRK) dar, und die freiwillige Unterwerfung der BRD unter den Europarat, bzw. unter dessen Institution „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ (EGHM). Er urteilt eindeutig parteiisch „pro Migration“. Ein Austritt aus der EMRK ist jedoch durchaus möglich und wird von migrationskritischen Ländern bereits angedacht. Auch die Unterwerfung unter den EGHM kann gekündigt werden.
EU stellt keinerlei Schutz vor Überfremdung
Was die Förderung der Landnahme durch Raumfremde betrifft, ist die EU von allen überstaatlichen Organisationen die schlimmste. Sie hat alles aufgesogen, was die übrigen draufhaben und in Regeln gegossen. Sie hat sogar noch eine völlig neue Form der Verfestigung des illegalen Aufenthalts erfunden. Wenn alle Stricke reißen, und gar keine Regel mehr greifbar ist, die ein Bleiberecht ermöglicht, kann dem Illegalen „subsidiärer Schutz“ zugebilligt werden. Wenn kein Asylgrund vorliegt und auch keine andere Regelung greift, kann immer noch „ersatzweise“ Bleiberecht zugebilligt werden, wenn sich der Betreffende darauf beruft, bei einer Rückkehr drohte ihm ein „ernsthafter Schaden“. Hansjürgen PAPIER forderte die ersatzlose Streichung dieser Regel.
Unsere Nachbarländer sind viel asylkritischer
Nun erkennen aber immer mehr EU-Länder, dass die unbegrenzte Zuwanderung nicht finanzierbar (€ 450.000 fallen für jeden Illegalen an!), schädlich für das Land und unzumutbar für die Völker ist. Zu den Skeptikern gehören außer Ungarn, Polen und Griechenland nun auch die Niederlande, Dänemark und Schweden. Zweifellos werden andere folgen. Es sollte also durchaus möglich sein, eine Änderung des EU-Asylrechts durchzusetzen.